Logo Kevin Bolz
Kevin Bolz   Ihr Kandidat für den WK 16

Spenden

Gemeinsam ans Ziel!

Ihre Spende zählt!

Gerne können Sie mich mit Ihrer Spende bei meinem Wahlkampf unterstützen, um gemeinsam die Zukunft zu gestalten.

 

Spendenkonto: CDU PM LTWK16

Bank: Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam

IBAN: DE96 1605 0000 1000 6778 90

BIC: WELADED1PMB

 

Geben Sie bitte bei Spenden auf unser Bankkonto immer Ihren Namen und Ihre Adresse im Verwendungszweck an. Nur so können wir Ihre Spende

zuordnen und Ihnen eine Spendenbescheinigung zukommen lassen.

 

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten Ihrer Spende


Aufgrund der einschlägigen steuerlichen Vorschriften bestehen folgende Abzugsmöglichkeiten für
Zuwendungen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien:


Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche
Personen beschränkt. Insgesamt können 3.300,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten
6.600,- € jährlich steuerlich geltend gemacht werden.


Dabei werden Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €/3.300,- € nach § 34 g
Einkommensteuergesetz (EStG) berücksichtigt, indem 50 % des zugewendeten
Betrages von der Steuerschuld abgezogen werden.


Weitere 1.650,- €/3.300,- € werden nach § 10 b EStG steuermindernd als
Sonderausgaben berücksichtigt. Zuwendungen an mehrere Parteien werden
zusammengerechnet.

Zuwendungen von Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person (z. B. AG,
GmbH, KGaA) können ihre Zuwendungen nicht als Betriebsausgaben geltend machen. Bei
Zuwendungen von Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft (z. B. OHG,
KG, GmbH & Co. KG) können diese Zuwendungen zwar nicht als Betriebsausgaben bei der
Personengesellschaft unmittelbar geltend gemacht werden; diese Zuwendungen werden
jedoch anteilig im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der
Personengesellschaft den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote
zugerechnet. Die steuerliche Auswirkung der Zuwendung findet somit bei der persönlichen
Einkommensteuererklärung der Gesellschafter in dem wie unter Textziffer 1 erläuterten
Umfang ihre Berücksichtigung.